Sozialversicherungswerte für 2019

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.

ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
€ 446,81
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 670,22
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 174,00
monatlich € 5.220,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.440,00
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen € 6.090,00
Auflösungsabgabe € 131,00

Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension nach dem BSVG.

Höchstbeitragsgrundlage
pro Monat
 
für Betriebsführer und hauptberuflich beschäftigte Ehepartner € 6.090,00
für hauptberuflich beschäftigte Kinder € 2.030,00
für hauptberuflich beschäftigte Eltern € 3.045,00

Auch die monatlichen Mindestbeitragsgrundlagen für die Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung bei Bemessung über den Einheitswert oder nach dem Beitragsrundlagen-Optionsmodell wurden für 2019 angepasst.

Stand: 27. Dezember 2018