Zurück aus dem Urlaub – Steuern an der Grenze?
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Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen.
Bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung ist der Grundbetrag des Gewinns mittels des Durchschnittssatzes von 42 % vom maßgebenden Einheitswert zu ermitteln.
Als Unternehmer haben Sie laufend eine Menge Aufgaben zu erledigen. Gleichzeitig soll auch das Privat- und Familienleben nicht zu kurz kommen und ausreichend Zeit für Erholung bleiben.
Im Jahressteuergesetz 2018 (Gesetzesentwurf) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu geregelt.
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften offen.
Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen.
Bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung ist der Grundbetrag des Gewinns mittels des Durchschnittssatzes von 42 % vom maßgebenden Einheitswert zu ermitteln.
Als Unternehmer haben Sie laufend eine Menge Aufgaben zu erledigen. Gleichzeitig soll auch das Privat- und Familienleben nicht zu kurz kommen und ausreichend Zeit für Erholung bleiben.