Einnahmen aus einer Zimmervermietung werden nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet.
News Landwirtschaft
Mit Jahresbeginn wurde der Eigenanteil des Versicherten auf 17 % (davor: 16,5 %) erhöht.
Seit 1.1.2015 gilt die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015.
Er kann ein unselbständiger Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs sein.
Einnahmen aus einer Zimmervermietung werden nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet.
Mit Jahresbeginn wurde der Eigenanteil des Versicherten auf 17 % (davor: 16,5 %) erhöht.
Mit Jahresbeginn wurde der Eigenanteil des Versicherten auf 17 % (davor: 16,5 %) erhöht.
Seit 1.1.2015 gilt die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015.