Das Bundesfinanzgericht hatte zu entscheiden, ob es sich beim Betreiben einer Photovoltaikanlage eines Landwirts um eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt.
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Die Registrierkassenpflicht gilt grundsätzlich für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über € 15.000,00, sofern die Barumsätze € 7.500,00 im Jahr übersteigen.
Bei bäuerlichen Betriebsübergaben sind aus steuerlicher Sicht viele Themenbereiche zu berücksichtigten.
Wenn die Umsätze von nicht buchführungspflichtigen Unternehmern, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, nicht über € 400.000,00 liegen, kann die Steuer in Form von Durchschnittssätzen ermittelt werden.
Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.
Das Bundesfinanzgericht hatte zu entscheiden, ob es sich beim Betreiben einer Photovoltaikanlage eines Landwirts um eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt.
Für den Arbeitgeber soll eine neue Regelung Erleichterung beim Finden von geeigneten Aushilfskräften bringen.
Unterordnung einer Tätigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb
Der Gewinn kann auch mittels flächenabhängiger Pauschalierung berechnet werden