Der Einheitswert ist für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Basis für die Ableitung der Beitragsgrundlage.
News Landwirtschaft
Dieser Artikel informiert über ausgewählte Änderungen.
Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.
Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen.
Bei Mitunternehmerschaften stellt sich die Frage, ob ein Betrieb oder mehrere Betriebe vorliegen.
Die Versicherten haben mittlerweile die Kontoerstgutschrift erhalten.
Der Einheitswert ist für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Basis für die Ableitung der Beitragsgrundlage.
Für den Arbeitgeber soll eine neue Regelung Erleichterung beim Finden von geeigneten Aushilfskräften bringen.
Die Registrierkassenpflicht gilt grundsätzlich für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über € 15.000,00, sofern die Barumsätze € 7.500,00 im Jahr übersteigen.
Bei bäuerlichen Betriebsübergaben sind aus steuerlicher Sicht viele Themenbereiche zu berücksichtigten.