Es wird für Gastronomiebetriebe einige Änderungen im Rahmen der Steuerreform geben.
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Im Arbeitszeitgesetz wird geregelt, dass grundsätzlich die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Dirndl bzw. ein Trachtenanzug abgesetzt werden.
Nach der derzeit vorliegenden Fassung der Steuerreform soll eine allgemeine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, können eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen beantragen.
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Es wird für Gastronomiebetriebe einige Änderungen im Rahmen der Steuerreform geben.
Im Arbeitszeitgesetz wird geregelt, dass grundsätzlich die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf.
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Nach der derzeit vorliegenden Fassung der Steuerreform soll eine allgemeine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.