Wenn der Beruf krank macht, können hohe Kosten anfallen.
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Medizinische Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer unecht befreit.
Die Steuerreform ist nun in Begutachtung. Geplant ist, dass der Nationalrat diese Anfang Juli beschließt.
Laut der Bundesabgabenordnung soll eine generelle Einzelerfassungspflicht von Barumsätzen kommen.
Medizinische Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer unecht befreit.
Ein Wechsel der Rechtsform hat weitreichende Folgen. Es sollten dabei immer alle möglichen Auswirkungen bedacht werden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) traf kürzlich Aussagen zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht.