Bei einer geplanten Operation in einem gemeinnützigen Krankenhaus legt der Patient Wert darauf, von einem bestimmten Arzt operiert zu werden.
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Ausgaben, die der Arzt steuermindernd geltend machen kann, werden beim selbständigen Arzt als Betriebsausgaben und beim angestellten Arzt als Werbungskosten bezeichnet.
Die Einsichtnahme in Konten bei Kredit- und Finanzinstituten wird nur per richterlicher Anordnung möglich sein.
Ausgaben, die der Arzt steuermindernd geltend machen kann, werden beim selbständigen Arzt als Betriebsausgaben und beim angestellten Arzt als Werbungskosten bezeichnet.
Die Einsichtnahme in Konten bei Kredit- und Finanzinstituten wird nur per richterlicher Anordnung möglich sein.
Ausgaben, die der Arzt steuermindernd geltend machen kann, werden beim selbständigen Arzt als Betriebsausgaben und beim angestellten Arzt als Werbungskosten bezeichnet.
Die Einsichtnahme in Konten bei Kredit- und Finanzinstituten wird nur per richterlicher Anordnung möglich sein.