Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.
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Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Einem teilzeitbeschäftigten Stationsarzt in einem orthopädischen Spital in Wien wurde eine Infektionszulage nicht als steuerfrei anerkannt.
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen.
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.
Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an. Es bezeichnete die Vermietung als Liebhaberei.
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen.
Einem teilzeitbeschäftigten Stationsarzt in einem orthopädischen Spital in Wien wurde eine Infektionszulage nicht als steuerfrei anerkannt.