Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei.
Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, ist dies umsatzsteuerfrei.
Verbesserter Pendlerrechner ist online
Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben.
Ärzte, die Patienten behandeln, die in einer höheren Verpflegungsklasse versichert sind, erhalten im Regelfall eine Sondergebühr.
4 % mehr Familienbeihilfe, Senkung des Unfallversicherungsbeitrages und Geld zurück vom Finanzamt beim Umbau von Wohnraum.