Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen.
Einem teilzeitbeschäftigten Stationsarzt in einem orthopädischen Spital in Wien wurde eine Infektionszulage nicht als steuerfrei anerkannt.
Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an. Es bezeichnete die Vermietung als Liebhaberei.
Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen.
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Laut Bundesfinanzgericht ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Entscheidung nicht zulässig.
Die Arbeitgeber müssen den Lohnzettel in elektronischer Form bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln.