Die Herausforderungen der Zeit beanworten wir mit Tourismuserfahrung und neuen Beratungslösungen.
Echtdaten-Benchmarking in bisher unbekannter Qualität. Wir machen Zahlen verständlich, vergleichbar und transparent!
Medikon – Steuer- und Wirtschaftsberatung für medizinische Berufe in Salzburg.
Die vom Vertreter durchgeführte Untersuchung wurde nicht lege artis durchgeführt.
Für Repräsentationsaufwendungen, unter die auch die Bewirtung von Geschäftsfreunden fällt, gilt eine eigene Regelung.
Eine Spende gilt als freiwillige Zuwendung und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten absetzbar.
Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. Diese müssen nicht gemeldet werden.
Der Handwerkerbonus gilt nun grundsätzlich auch, wenn die Handwerksleistung bar gezahlt wird.