Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage (https://www.gesundheitskasse.at/corona) über vorübergehende Erleichterungen für Dienstgeber, die seit 16. März 2020 in Kraft sind und voraussichtlich für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 gelten:
- Keine Mahnung von ausständigen Beiträgen
- Automatische Stundung, wenn Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert
- Eintreibungsmaßnahmen erfolgen nicht
- Insolvenzanträge werden nicht gestellt
Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung sind weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Auch die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen zu übermitteln.
Stand: 17. März 2020