Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2020

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.

ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 460,66
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 690,99
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 179,00
monatlich € 5.370,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.740,00
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen € 6.265,00
Auflösungsabgabe entfällt ab 2020

Stand: 27. August 2019

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